DAS ÜA - ZEICHEN
Wegweisend für geprüfte Qualität
Zimmerei- Fertigteilhaushersteller- und Holzbaubetriebe, die geschlossene Wand und Deckenbauteile vorfertigen, sind ab 1.1.2004 verpflichtet das ÜA-Zeichen zu führen.
Vorraussetzung für den Erhalt des ÜA-Zeichens ist eine genau dokomentierte Eigenüberwachung im Betrieb sowie eine Fremdüberwachung von der Produktion bzw. Baustelle durch ein unabhängiges Institut.










