DAS ÜA - ZEICHEN

Wegweisend für geprüfte Qualität

Zimmerei- Fertigteilhaushersteller- und Holzbaubetriebe, die geschlossene Wand und Deckenbauteile vorfertigen, sind ab 1.1.2004 verpflichtet das ÜA-Zeichen zu führen.

Vorraussetzung für den Erhalt des ÜA-Zeichens ist eine genau dokomentierte Eigenüberwachung im Betrieb sowie eine Fremdüberwachung von der Produktion bzw. Baustelle durch ein unabhängiges Institut.










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